Verkehrsunfallrecht:
Bei dem heute immer dichter werdenden Verkehrsaufkommen lässt es sich trotz größter
Sorgfalt nicht immer vermeiden, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Schnell
wird man als Radfahrer von einem Autofahrer übersehen, kommt zu Fall und zieht sich Verletzungen zu.
Oder es kommt zum klassischen Autounfall und es fährt jemand auf meinen PKW auf, nimmt mir die
Vorfahrt, fährt in meinen geparkten Wagen. Da stellt sich die Frage, wie bekomme ich meinen
Schaden ersetzt? Bekomme ich bei einer Verletzung Schmerzensgeld und wie viel? Was steht mir
an weiteren Ansprüchen zu? Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gibt es viel zu bedenken.
Nicht selten hat man es mit einer Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tun, die
natürlich eigene Interessen bei der Abwicklung des Schadens in den Vordergrund stellt.
Dies gilt umso mehr je unklarer die Haftungsfrage bei einem Unfall ist. Da die Versicherer
fast durchweg Juristen oder sehr qualifizierte Mitarbeiter in den Schadenabteilungen
beschäftigen ist es aus Gründen der „Waffengleichheit“ immer sinnvoll, sich bei der
Durchsetzung, aber auch bei der Abwehr von Ansprüchen anwaltlichen Rat und Hilfe zu holen.
Aus diesem Grund hat bei erfolgreicher Durchsetzung der eigenen Ansprüche die gegnerische
Versicherung auch die eigenen Anwaltskosten zu übernehmen.
Nicht selten wird nach einem Unfall von der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar Strafverfahren eingeleitet. Um auch hier seine Rechte zu sichern, sollte man als Betroffener anwaltlichen Rat einholen, da mitunter empfindliche Bußgelder, Geldstrafen, Punkte im Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug, Nachschulungen oder der berühmt und berüchtigte „Idiotentest“ drohen.
Straf- und Bußgeldrecht:
Ein Strafverfahren stellt für die Betroffenen immer eine außerordentlich belastende und bedrohliche
Situation dar. Hier gilt es in den verschiedenen Stadien eines Verfahrens beginnend mit dem
Ermittlungsverfahren, über das Zwischenverfahren bis hin zur Hauptverhandlung schon frühzeitig
seine Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu sichern. Es drohen
Geldstrafen, Freiheitsstrafen und oft sogar zunächst eine sehr belastende Untersuchungshaft.
Dies hat mitunter auch existenzielle Auswirkungen auf den Beschuldigten, zumal als Nebenstrafen
die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Beschlagnahme, Einziehung oder Vernichtung von Geldern
oder Wertgegenständen in Betracht kommen können. Und sollte es zur Anklage und Hauptverhandlung
kommen, so ist es für viele Betroffen eine so extreme Situation, so dass sie sich nicht in dem
gebotenen Rahmen verteidigen können. Ein kompetenter Strafverteidiger wird hier konsequent auf
die Einhaltung der Rechte des Angeklagten achten und diesem ein wichtiger Ansprechpartner sein.
Aber nicht nur Erwachsene können sich einem Strafverfahren ausgesetzt sehen. Auch Jugendliche und Heranwachsende können es mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun bekommen. Im Jugendstrafrecht ist es wichtig im Einklang mit dem Jugendlichen, den Eltern, der Jugendgerichtshilfe und dem Gericht eine sinnvolle Lösung unter der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens zu finden.
Ferner kann man auch als Geschädigter in ein Strafverfahren eingebunden sein. Sei es als Zeuge oder sei es als Nebenkläger. Der Strafverteidiger kann dem Zeugen als Beistand eine wichtige Hilfe sein, ebenso bei der Vertretung seiner Rechte in der Nebenklage.
Neben dem Strafrecht gilt es aber auch, seine Rechte in einem Bußgeldverfahren zu wahren. Wer kennt sie nicht, die Bußgeldverfahren aus dem Verkehrsrecht. Knöllchen, zu schnell gefahren, Abstand nicht eingehalten, die Ampel gerade noch bei „dunkelgelb“ passiert oder die Polizei vermutet sogar Restalkohol. Es drohen empfindliche Bußgelder, Punkte im Verkehrszentralregister, Führerscheinentzug, Nachschulungen oder der berühmt und berüchtigte „Idiotentest“. Auch hier gilt es seine Rechte im Anhörungs-, Verwaltungs- und Ermittlungsverfahren, sowie im gerichtlichen Verfahren zu wahren.
Sportrecht:
Fast 28 Mio. Bundesbürger treiben organisiert in Vereinen Sport. Da bleibt es nicht aus,
dass es auch zu vielfältigen Problemen kommen kann. Angefangen bei der Gründung eines
Vereins mit vielen Formalien insbesondere bei Erstellung der Satzung und Ordnungen bis
hin zum Verhältnis und Rechten gegenüber Sportverbänden gilt es vieles zu beachten.
Aber auch bei der Ausübung des Sportes lassen sich Probleme nicht vermeiden.
So stellt sich oft die Frage nach Haftung und Entschädigungsleistung bei Verletzungen,
die ein Sportler sich bei der Ausübung seines Sportes zugezogen hat. Auch bei bezahlten
Spielern und Trainern sind steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen von großer Bedeutung,
so dass hier einiges zu bedenken ist. Nicht zuletzt stellt sich bei immer komplizierter
werdendem Regel- und Gesetzeswerk die Haftungsfrage auch für die ehrenamtlich tätigen
Vorstände von Vereinen.
Dem Sportrecht lassen folgende Rechtsbereiche zuordnen:
Eine kompetente Beratung wird bei immer komplizierter werdenden Rechtsfragen auch für Vorstände vermeintlich kleinerer Vereine immer wichtiger, um schon im Vorfeld einer möglichen Haftungsgefahr aus dem Wege zu gehen.